Zum Jahresende 2016 wird mit einem Legis lativvorschlag der Europäischen Kommission gerechnet, dessen Fokus auf der „frühzeitigen Restrukturierung“ und einer „zweiten Chance“ für Unternehmen ohne Belastung mit dem Stigma einer Insolvenz liegt. Dabei geht es um ein präventives Restrukturierungsverfahren mit vorinsolvenzlicher Anknüpfung, d. h. ohne Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens und ohne Vermögensbeschlag. Das vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren beschäftigt die Sanierungsbranche. Ein Stimmungsbild vermittelt die nachfolgende Zusammenstellung von Kernaussagen namhafter Restrukturierungsexperten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2016.04.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-07-04 |
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