Inhalt » Archiv » Ausgabe 05/2006 » Steuerberater in der Insolvenz

Steuerberater in der Insolvenz

Berufsrechtliche Konsequenzen und Chancen

Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und der daraus resultierenden Vermutung des Vermögensverfalls ist die Bestellung eines Steuerberaters (StB) gem. § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG zu widerrufen. Diese Vermutung ist praktisch nur durch Vorlage eines Insolvenz- oder Schuldenbereinigungsplans widerlegbar. Ob nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und
Ankündigung der Restschuldbefreiung (§ 291 Abs. 1 InsO) wieder von geordneten Vermögensverhältnissen auszugehen ist, ist durch den BFH noch nicht geklärt.

Seiten 177 - 180

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.KSIdigital.de/KSI.05.2006.177

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