Inhalt » Archiv » Ausgabe 05/2008 » Revolvierende Sicherheiten in der Insolvenz – Rechtssicherheit aufgrund neuer BGH-Rechtsprechung

Revolvierende Sicherheiten in der Insolvenz – Rechtssicherheit aufgrund neuer BGH-Rechtsprechung

Weil die Globalzession und das zur Sicherheit übereignete Warenlager immer wechselnde Forderungen/Bestände umfassen, stellt sich die Frage, ob diese Sicherungsmittel insolvenzfest vereinbart werden können. Zu sicherungsübereigneten Warenlagern in der Insolvenz des Schuldners hat am 26. 6. 2008 der BGH entschieden; dieses Urteil soll im Folgenden besprochen werden.

Seiten 227 - 228

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.KSIdigital.de/KSI.05.2008.227

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