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Revolvierende Sicherheiten in der Insolvenz Rechtssicherheit aufgrund neuer BGH-Rechtsprechung
Weil die Globalzession und das zur Sicherheit übereignete Warenlager immer wechselnde Forderungen/Bestände umfassen, stellt sich die Frage, ob diese Sicherungsmittel insolvenzfest vereinbart werden können. Zu sicherungsübereigneten Warenlagern in der Insolvenz des Schuldners hat am 26. 6. 2008 der BGH entschieden; dieses Urteil soll im Folgenden besprochen werden.
Seiten 227 - 228
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.KSIdigital.de/KSI.05.2008.227
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