Aktueller geht es kaum: Nachdem der Bundestag am 26. 10. 2011 mit seiner Zustimmung einen vorläufigen Schlusspunkt im ESUG-Gesetzgebungsverfahren gesetzt hatte, bot sich dem VID schon am Folgetag die seltene Gelegenheit zur sofortigen Aufarbeitung der mit dem ESUG verbundenen Problematik, aber auch der nun festgezurrten positiven Effekte. Daneben beschäftigten sich die Kongressteilnehmer insbesondere mit den Grundsätzen ordnungs mäßiger Insolvenzverwaltung (GOI) und dem offenbar immer schwieriger werdenden Verhältnis von Steuerrecht und Insolvenzrecht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2012.01.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-01-04 |
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