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Müssen Krisenberater bei Insolvenz des Mandanten um ihr Geld bangen?
Anmerkungen zur BGH-Entscheidung vom 13. 4. 2006 IX ZR 158/05
Entgegen Unruhe verbreitenden Pressemeldungen sind Vorschusszahlungen an Krisenberater nicht generell gefährdet. Zu achten ist aber darauf, dass Vorschüsse nicht mehr als die Vergütung für einen Monat umfassen und die Vergütungshöhe insgesamt angemessen gestaltet wird.
Seiten 187 - 188
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.KSIdigital.de/KSI.05.2006.187
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