DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2014.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-31 |
Risikoüberwachung wurde vom Gesetzgeber mit § 91 Abs. 2 AktG als Ausgestaltung der zentralen Verantwortung der Geschäftsführung (§ 93 AktG) expliziert. Erweitert um die Maßnahmen zur Risikosteuerung zum Risikomanagement-Gesamtsystem soll das System Krisen frühzeitig erkennen und abwenden oder zumindest in der Wirkung auf das Unternehmen abschwächen. Fraglich ist vor diesem gesetzlichen Hintergrund, wie ein Risikomanagementsystem konkret – aufgrund der fehlenden gesetzlichen Regelung – auszugestalten ist.
Aus rechtlichen wie faktischen Erwägungen ist zum Zeitpunkt der Bescheinigung gem. § 270b Abs. 1 Satz 3 InsO ein Sanierungskonzept vorzulegen. Der aus der Gesetzesbegründung abgeleitete Begriff „Grobkonzept“ kann sich nur auf die geplanten Sanierungsmaßnahmen nach Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beziehen. Im Unternehmen ist ein fest installierter Prozess für eine laufende integrierte Unternehmensplanung aus Sicht der Organe unter wirtschaftlichen und haftungsrechtlichen Gesichtspunkten unabdingbar. Je nach Branche, Unternehmensgröße und Komplexität der Krisenursachen sind Abstufungen denkbar und sinnvoll.
In der Praxis haben sich die Fälle gehäuft, in denen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und nach erfolgter Restschuldbefreiung der Schuldner mit Steuerforderungen belastet wird, die die Zeit des Insolvenzverfahrens betreffen und aus der Eingehung von Masseverbindlichkeiten rühren. Die zugrundeliegenden Fälle sind zumeist ähnlich aufgebaut: Gegenstand der Steuerfestsetzung sind vor allem Umsatzsteuerbescheide, die die Zeit des Insolvenzverfahrens betreffen und die nach Aufhebung und Schlussverteilung der Masse eine Änderung erfahren.
Es sind immer wieder dieselben drei leistungswirtschaftlichen Defizite in der Wertschöpfungskette, die Unternehmen in die Knie zwingen. Als solche lassen sich das Produktportfolio, die Planung und Steuerung der Prozesse sowie die Architektur der Wertschöpfungskette identifizieren. Warum ist das so und wie kann man rechtzeitig gegensteuern?
Wie vielfältig die rund um Fragen der Krisenbewältigung, Restrukturierung und Insolvenzverfahren anstehenden Themen sind, vermittelt ein Überblick über ausgewählte Tagungs- Highlights der letzten Monate.
Die Förderung des Austausches zwischen Wissenschaft und Praxis ist seit jeher ein zentrales Anliegen der SRH Hochschule Heidelberg und des dort angesiedelten IfUS-Instituts. Befähigt diese Praxisorientierung auch zu fundierten Einschätzungen der weiteren Entwicklung des Sanierungs- und Restrukturierungsmarkts in Deutschland insgesamt? Dazu befragten wir den Leiter des IfUS-Instituts Prof. Dr. Henning Werner, besonderen Anlass dazu gaben derzeit in Bearbeitung befindliche Studien, die er am 19. 9. 2014 auf der 4. Jahreskonferenz über aktuelle Entwicklungen in der Sanierungs- und Restrukturierungspraxis vorgestellt hat.
+++ Auskunftsanspruch des Kommanditisten im Insolvenzverfahren +++ Schlechterstellung eines Gesellschafters durch Insolvenzplan +++ Schutzschirmantrag nach § 270b InsO und Eintritt der Zahlungsunfähigkeit +++ Aufrechnung im Insolvenzverfahren +++ Drittwirkung der Steuerfestsetzung im Insolvenzverfahren +++ Berücksichtigung von Sanierungszuschüssen beim Teilwertansatz auf GmbH-Beteiligung +++
+++ Studie zum Interimsmanagement +++ Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital +++ Business Continuity Management: Auf Krisen richtig reagieren +++ Anreize für Compliance- Maßnahmen +++ Starker Rückgang der Insolvenzzahlen +++ Reporting-Anforderungen +++
+++ EU-weite Vernetzung der Insolvenzregister +++ EU-Leitlinie für Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten +++ Steuerliche Behandlung von Kapitalrückzahlungen auf Anleihen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens +++ Reform des Anfechtungsrechts in der Diskussion +++
+++ ESVnews: Aktuelle Themen in ESV-Zeitschriften (252) +++ KSI-Vorschau (252) +++ KSI-Büchermarkt (289) +++ Zeitschriftenspiegel (290) +++ Veranstaltungen (291/292) +++
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: