DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2009.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-07-07 |
Die aktuelle Finanzkrise zeigt, dass Krisendiagnose und präventives Krisenmanagement grundsätzlich bei der Unternehmenssteuerung berücksichtigt werden sollten. Der Beitrag beschreibt, wie mit Hilfe von Simulationsverfahren Ratingprognosen erstellt sowie der Eigenkapitalbedarf eines Unternehmens zur Risikodeckung ermittelt werden können.
Die Insolvenzanfechtung von Kreditsicherheiten im Rahmen der Anschubfinanzierung hat der BGH mit Urteil vom 5. 3. 2009 ausgeschlossen. Auf ein schlüssiges Unternehmenskonzept komme es anders als bei Sanierungskrediten nicht an. Hiervon könnte ein in der aktuellen Finanzkrise bedenkliches Signal ausgehen. Möglicherweise entsteht der Eindruck, dass das Insolvenzrecht betriebswirtschaftlich unsinnige Existenzgründungen schützt.
Steuererstattungsansprüche sind öffentlich-rechtlicher Art und tragen nicht das rechtliche Schicksal von zugrunde liegenden privatrechtlichen Forderungen eines insolventen Unternehmers aus laufenden Bezügen. Sie sind nicht an die Insolvenzgläubiger abzutreten und sie sind aufrechenbar. Das kann aber auch zu weit gehen, wie ein erst kürzlich bekannt gewordenes Urteil des FG Thüringen zeigt.
Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberater erbringen wissensintensive Dienstleistungen, folgerichtig gilt Wissen als eine wichtige Ressource, um im Wettbewerb zu bestehen. Daher sollte mit dieser Ressource gezielt umgegangen werden. Dabei stellen sich für Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberater spezifische Aufgabenstellungen im Wissensmanagement.
Nicht nur in konjunkturell schwierigen Zeiten kommt es häufig zu mehr oder weniger langen Verzögerungen fälliger Kundenzahlungen oder sogar zu Totalausfällen. Auch auf der Lieferantenseite gibt es immer wieder Probleme mit der Einhaltung von Lieferterminen oder der Qualität. Um diesen und anderen Problemen vorzubeugen, sollte überlegt werden, möglichst viele Partner einem internen Rating zu unterziehen, um eventuell auftretende Probleme frühzeitig erkennen und präventiv tätig werden zu können.
Mit neuen Anforderungen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung setzten sich Insolvenzverwalter kürzlich auseinander, die sich vor einigen Wochen zur VID-Frühjahrstagung zusammenfanden. Daneben war das zukünftige Berufsbild bzw. die Berufsordnung der Insolvenzverwalter ein beherrschendes Thema. Selbstverständlich strahlte auch die aktuelle Wirtschafts- und Finanzkrise auf die Inhalte der Vorträge und Diskussionen aus.
+++ Dienstleistungen als verdeckte Sacheinlage? +++ Existenzvernichtungshaftung auch im Liquidationsstadium +++ Geschäftsführerhaftung und Kontopfändung +++ Haftung des Vereinsvorstands +++ Unternehmensgründungsfinanzierung und Insolvenzanfechtung +++ Wiederherstellung nicht akzessorischer Sicherheiten nach Insolvenzanfechtung +++ Umsatzsteuer als Masse- oder Insolvenzforderung? +++
+++ Creditreform Insolvenzindikator Q1/2009 +++ IHK-Merkblatt zur Unternehmensberatung +++ BMF: Finanzämter sollen Kulanz zeigen +++ Datenschutz als wichtige Maxime +++ Whitepaper „Insolvenz und Kommunikation“ +++
+++ EU: Kommission genehmigt Änderung deutscher Regelung über Kleinbeihilfen +++ IDW-Prüfungsstandard zur Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit +++ Neues Bilanzrecht in Kraft +++ VID warnt vor Investorenmangel +++ Bestellung eines angestellten Rechtsanwalts als Insolvenzverwalter +++
+++ Veranstaltungen (195) +++ Zeitschriftenspiegel (194) +++ KSI-Büchermarkt: Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung / Geschäftsführer-Compliance / Externes Rechnungswesen / Praxiskommentar zum RDG (196) +++
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