DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2014.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-01-06 |
Im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zum ESUG vom 4.5.2011 wurde auch die Möglichkeit bzw. Notwendigkeit eines außergerichtlichen Sanierungsverfahrens diskutiert. Mit dem Inkrafttreten des ESUG am 1.3.2012 wurde jedoch lediglich das Schutzschirmverfahren in der InsO geregelt. Da die Diskussion um dieses Sanierungsverfahren auch oder gerade jetzt nach gut 20 Monaten Erfahrungen mit dem Schutzschirmverfahren wieder aufgenommen wird, stellt sich die Frage, welche Bedeutung dem außergerichtlichen Sanierungsverfahren im Vergleich zum Schutzschirmverfahren zukommt.
Im Rahmen einer Sanierung ist es beim Vorhandensein mehrerer Finanzierungsinstitute außerhalb eines Insolvenzverfahrens zweckmäßig, auf den Abschluss eines Poolvertrags hinzuwirken. Dieser bindet aus Sicht des Unternehmens und der unterstützenden Hausbank die Geld- und ggf. auch die Warengläubiger, bei denen alternativ der Abschluss einer Sicherheitenabgrenzungsvereinbarung in Frage kommt. Mit Poolverträgen bestehen jahrzehntelange Erfahrungen. In Zeiten des ESUG fragt sich, ob der herkömmliche Poolvertrag ggf. an neue Fallkonstruktionen anzupassen bzw. mit neuen Modulen auszustatten ist.
Werden Gläubiger in einem Insolvenzverfahren nicht berücksichtigt, so kann dies mehrere Gründe haben. Neben der Frage, ob eine Forderung besteht, kann es zu Fällen kommen, in denen Gläubiger mit einer berechtigten Forderung in einem Insolvenzverfahren gar nicht erst bekannt, trotz Anmeldung nicht zur Tabelle aufgenommen werden oder bei der Verteilung der Insolvenzmasse keine Berücksichtigung finden. Die Folgen dieser Fehler sind für Schuldner, Gläubiger, Insolvenzverwalter und beteiligte Berater unterschiedlich.
Sanierungsentscheidungen haben i. d. R. steuerliche Auswirkungen auf die sanierte Gesellschaft selbst und deren Gesellschafter. Diese Auswirkungen werden entsprechend der heutigen Gesetzgebung und Rechtsprechung aufgezeigt – soweit möglich soll auf steuerlich günstige Gestaltungsmöglichkeiten hingewiesen werden.
Die Bestellung von externen Sanierungsexperten zur Sanierung eines in die Krise geratenen Unternehmens stellt keine Besonderheit mehr dar. Dennoch herrscht bei Unternehmen oft eine gewisse Zurückhaltung vor, wenn es um das Thema Beratung geht. Dass der Sanierungsberater, wenn er zielgerichtet eingesetzt wird und im Zuge des Sanierungsprozesses die notwendigen Rahmenbedingungen im Unternehmen vorhanden sind, die betroffenen Firmen meist retten kann, zeigt sich regelmäßig in der Praxis.
Fast zwei Jahre nach der Inkraftsetzung des ESUG bestehen immer noch Unklarheiten über zentrale Anwendungsfragen der neu eingeführten Instrumente. Und immer häufiger wird die Frage des Nachjustierungsbedarfs zur Diskussion gestellt. Was aus Sicht des BDU-Fachverbands Sanierungs- und Insolvenzberatung für 2014 vorrangig auf die Agenda zu setzen sein wird, war Gegenstand eines Gesprächs mit den BDU-Sanierungsexperten Burkhard Jung und Kai Haake.
Mit einem breit gespannten Themenspektrum fand vom 31.10. – 2.11.2013 in Berlin der Insolvenzverwalterkongress 2013 statt. Im Vordergrund standen Themen rund um das ESUG. Während einerseits Fehlentwicklungen aufgedeckt und Nachjustierungsbedarf angemahnt wurden, wurde andererseits auch immer wieder betont, dass es für eine abschließende Beurteilung der Wirksamkeit neuer Instrumente noch zu früh sei.
+++ Haftung des Geschäftsführers wegen verspäteter Antragstellung bei Kontokorrentverhältnis +++ Ableitung des Benachteiligungsvorsatzes aus Sicherheitsgewährung +++ Schleppende Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge als Indiz für die Zahlungseinstellung +++ Einkommensteuererstattungsanspruch aus freigegebener Tätigkeit +++ Einverständnis mit Umsatzsteuer-Vorauszahlungen bewirkt Masseverbindlichkeit +++
+++ Strategic Risk Management im Wandel +++ Rückläufige Insolvenzzahlen +++ EU-Leitlinien für Beihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten +++ IDW zu Chancen und Risiken der IT +++ Insolvenzindikator Q3/2013 +++
+++ Ordnungsgelder bei Verstößen gegen Publizitätspflichten +++ Zufluss von vorfinanziertem Insolvenzgeld +++
+++ ESVnews: Grußworte / Aktuelle Themen in ESV-Zeitschriften (4/44) +++ Büchermarkt (45) +++ Zeitschriftenspiegel (46/47) +++ Veranstaltungen (45/47/48) +++
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