DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2009.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-01-08 |
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Durch das JStG 2008 ist § 8b Abs. 3 KStG verschärft worden. Nach der Neuregelung ist Aufwand aufgrund des Verzichts auf ein nicht mehr werthaltiges Darlehen auf der Ebene des Gesellschafters steuerlich nicht zu berücksichtigen. Demgegenüber bleibt ein Ertrag auf der Ebene der Gesellschaft steuerpflichtig. Der entstehende Sanierungsgewinn kann von der Finanzverwaltung unter den Voraussetzungen des sog. Sanierungserlasses aus Billigkeitsgründen erlassen werden. Nach dem Urteil des FG München vom 12. 12. 2007 verstoßen solche Billigkeitsmaßnahmen aber gegen den Vorbehalt des Gesetzes.
Unternehmenskrisen werden häufig auch durch dolose Handlungen ausgelöst. Für den betroffenen Manager, der die Krise bewältigen und eine Sanierung durchführen muss, ergibt sich ein Einsatz an zwei Fronten. Er hat einerseits die klassische Krisenbewältigung mit dem Ziel der Sanierung zu verantworten, andererseits muss er sich auch in der Vermögenssicherung in Bezug auf die potenziellen Straftäter engagieren.
Die wirtschaftliche Krise eines Unternehmens ist häufig der Auslöser für Konflikte. Die gegenwärtig erprobten Wege der Konfliktlösung im Wirtschaftsleben (Mediation, Schiedsverfahren und Verfahren vor staatlichen Gerichten) sind grundsätzlich auch in der Krisen- und Sanierungssituation probate Mittel, aber es sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten.
Strategische Fehler, jedoch auch hohe Forderungsausfälle und verspätete Zahlungen von Kunden, sind oftmals der Grund dafür, dass Unternehmen in Schwierigkeiten geraten. Das Spektrum der jeweils im Einzelfall zu prüfenden Maßnahmen ist sehr vielfältig und reicht vom qualifizierten Forderungsmanagement über die Nutzung immaterieller Wirtschaftsgüter als Finanzierungsinstrument bis hin zur externen Eigenkapitalzuführung.
Um in Krisenfällen nicht auf die sog. Bauchentscheidungen zurückgreifen zu müssen, empfiehlt sich der Einsatz entsprechend leistungsfähiger Software zur Quantifizierung der Wirkungen von Handlungsalternativen. Ausgehend von diesen Simulationsergebnissen erfolgt unmittelbar eine Bewertung der Erfolgswahrscheinlichkeit der Sanierungsstrategie.
Erstmals seit 2003 ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen wieder gestiegen. Fast 30.000 Betriebe mussten 2008 einen Insolvenzantrag wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit stellen. Die zunehmende Zahl von Zahlungsverzögerungen und Zahlungsausfällen zwingt die Kreditgeber zu einer verstärkten Risikovorsorge.
+++ Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Entnahmen +++ Eigenantrag über bereits insolvenzbefangenes Vermögen +++ Vorausabtretungen und Sicherungsmaßnahmen +++ Insolvenzanfechtung bei Doppelinsolvenz +++ Bezahlung von Gesellschaftsschulden durch nicht persönlich haftende Gesellschafter +++ Insolvenzanfechtung von rechtsgrundlosen Leistungen +++ Insolvenzanfechtung versus Gläubigeranfechtung +++
+++ Forderungsübergang auf BfA +++ Sanierungsgewinne: Steuerstundung +++ EU-Mahnverfahren +++ DPR: Prüfungsschwerpunkte 2009 +++ Expertenanhörung zum BilMoG +++
+++ Neue Welle von Insolvenzen +++ Finanzierungscheck für KMU +++ NPO-Controlling +++ BDU-Präsidium im Amt bestätigt +++ Entscheidungsnützlichkeit von KMU-Abschlüssen +++ Mediationsstudium +++ Berater-Honorare +++
+++ KSI-Büchermarkt: Mittelstandsberatung / Solvenztest / Insolvenzplanverfahren / Risikokostenrechnung (44/45) +++ KSI-Vorschau (45) +++ Veranstaltungen (46/47) +++ Zeitschriftenspiegel (48) +++
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