Bei Intensivkunden ist meist unklar, ob eine vollumfängliche Sanierung eingeleitet werden muss oder ob lediglich eine Beobachtung bzw. eine Rückstufung in den Normalkreditbereich erfolgen soll. Die Vorgehensweise ist in Banken oft sehr heterogen. Bemerkt werden diese Engagements in Kreditinstituten meist durch Risikofrüherkennungsinstrumente, die auf einer Kontoführungsanalyse beruhen. Es bestehen Auffälligkeiten im Zahlungsverkehr, die jedoch bereits eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit anzeigen können. Somit ist nicht nur die Sanierungsnotwendigkeit, sondern auch die Insolvenzreife zu beurteilen, insbesondere wenn der Kreditrahmen ausgeweitet werden soll. Im folgenden Beitrag sollen die Wichtigkeit der frühen Einschätzung der Sanierungsnotwendigkeit bereits bei Intensivfällen und der Bewertung der Insolvenzreife in Anlehnung an den Entwurf des Standards: Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW ES 11) verdeutlicht werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2015.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-01-12 |
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