Inhalt » Archiv » Ausgabe 05/2010 » Insolvenzverschleppungshaftung: Wer trägt die Darlegungs- und Beweislast?

Insolvenzverschleppungshaftung: Wer trägt die Darlegungs- und Beweislast?

Ein Diskussionsbeitrag vor dem Hintergrund des BGH-Beschlusses vom 21. 6. 2010

Die Kirch-Insolvenz hält die Justiz auch noch mehr als sieben Jahre nach Eröffnung der Insolvenzverfahren über die Gesellschaften der Unternehmensgruppe in Atem. Neben den Schadenersatz- und Anfechtungsklagen gegen die Deutsche Bank interessiert aktuell besonders die Klage des Insolvenzverwalters gegen die Geschäftsführer der Kirch-Holding auf Ersatz von Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. Seinen vorläufigen Höhepunkt fand der Rechtsstreit in dem Beschluss des BGH vom 21. 6. 2010 .

Seiten 212 - 216

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.KSIdigital.de/KSI.05.2010.212

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