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Insolvenzhaftung nach dem MoMiG
Wirkungen vorgesehener Änderungen in der Unternehmens- und Rechtspraxis
Die Entwurfsfassung des MoMiG sieht für die Insolvenzhaftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern eine Reihe von Neuerungen vor, über die man sich ungeachtet der mit dem laufenden Gesetzgebungsverfahren verbundenen Unsicherheiten frühzeitig klar werden sollte. Von grundsätzlicher Bedeutung ist die neue Insolvenzantragspflicht von Gesellschaftern bei Insolvenzreife und Führungslosigkeit der GmbH. Entsprechende Verantwortung hatten die Gesellschafter bislang nicht. Die weitreichendsten Konsequenzen ergeben sich im Bereich des Gesellschafterfremdfinanzierungsrechts.
Seiten 53 - 60
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.KSIdigital.de/KSI.02.2007.053
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