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Insolvenzantragsmöglichkeiten von Sozialversicherungsträgern und Fiskus
Rechte und Pflichten der Berufsgläubiger
Die Sozialversicherungsträger und der Fiskus waren nach der Konkursordnung privilegierte Gläubiger: Sie hatten in der damaligen Konkurstabelle die zweite bzw. dritte Rangstelle und waren deshalb sicher, innerhalb der Konkursverfahren quotal bedacht zu werden. Die (neue) InsO hat nun für die Berufsgläubiger eine deutliche Änderung gebracht, denn alle Gläubiger haben bei der Anmeldung ihrer Forderung den gleichen Status: Das Privileg der besseren Rangstelle ist für Sozialversicherungsträger und Finanzämter verloren gegangen. Um hier an Boden wieder gutzumachen, stellen sie z. T. deshalb besonders frühzeitig Insolvenzanträge, um den Druck auf den Schuldner zur Begleichung der offenstehenden Forderungen maßgeblich zu erhöhen bzw. noch ein Insolvenzverfahren mit freier Masse zur Verteilung vorzufinden.
Seiten 270 - 273
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.KSIdigital.de/KSI.06.2007.270
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