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Cash-Pools: Eine juristische Gratwanderung
Cash-Management-Systeme zwischen effizienter Innenfinanzierung und Kapitalschutz

Der BGH hat die Regeln für die Finanzierung über Cash-Pools drastisch verschärft. Dem Kapitalschutz wird Vorrang vor einer effizienten Konzerninnenfinanzierung eingeräumt. Die neuere Rechtsprechung läuft darauf hinaus, dass Cash-Pool-Systeme nur noch aus dem freien Eigenkapital heraus betrieben werden dürfen. Eine Ausnahme gilt lediglich im Vertragskonzern. Nicht ausgeschlossen ist, dass der Gesetzgeber mit der geplanten Reform des GmbH-Rechts den Unternehmen wieder sicheren Boden unter den Füßen verschafft.

Seiten 100 - 105

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.KSIdigital.de/KSI.03.2006.100

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