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Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung
Wirtschaft – Recht – Steuern
Inhalt der Ausgabe 02/2007
Strategien, Analysen, Empfehlungen
Dr. Gerrit HeubleinDie Entwurfsfassung des MoMiG sieht für die Insolvenzhaftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern eine Reihe von Neuerungen vor, über die man sich ungeachtet der mit dem laufenden Gesetzgebungsverfahren verbundenen Unsicherheiten frühzeitig klar werden sollte. Von grundsätzlicher Bedeutung ist die neue Insolvenzantragspflicht von Gesellschaftern bei Insolvenzreife und Führungslosigkeit der GmbH. Die weitreichendsten Konsequenzen ergeben sich im Bereich des Gesellschafterfremdfinanzierungsrechts.
Matthias Hermes, Heiner Weiland
Mit dem KonTraG verpflichtet der Gesetzgeber bestimmte Unternehmen, ein Risikomanagementsystem einzurichten, mittels welchem wesentliche Krisenpotentiale frühzeitig erkannt und bewältigt werden können. Da das Gesetz nicht für alle Unternehmensformen Anwendung findet, wird in dem Beitrag versucht, die Zweckmäßigkeit der Einrichtung eines solchen Systems insbesondere in mittelständischen Unternehmen darzulegen. Dazu werden die Systemelemente, die Prozesse und die Nutzenpotentiale des Risikomanagements beschrieben.
Mit dem KonTraG verpflichtet der Gesetzgeber bestimmte Unternehmen, ein Risikomanagementsystem einzurichten, mittels welchem wesentliche Krisenpotentiale frühzeitig erkannt und bewältigt werden können. Da das Gesetz nicht für alle Unternehmensformen Anwendung findet, wird in dem Beitrag versucht, die Zweckmäßigkeit der Einrichtung eines solchen Systems insbesondere in mittelständischen Unternehmen darzulegen. Dazu werden die Systemelemente, die Prozesse und die Nutzenpotentiale des Risikomanagements beschrieben.
Gerald Schwamberger
Die mittelständische GmbH ist dadurch geprägt, dass ihre Gesellschafter in der Regel vielfältige vertragliche und wirtschaftliche Verflechtungen mit ihrer Gesellschaft haben. Im Falle der GmbH-Insolvenz sind die steuerlichen Auswirkungen je nach der Art der jeweiligen Beziehungen von Gesellschaft und Gesellschafter sehr differenziert zu beurteilen. Auf der Grundlage der in einem vorangegangenen Beitrag (KSI 5/06 S. 173) grundsätzlich unterschiedenen Beziehungsarten konzentriert sich Schwamberger auf die Möglichkeiten des steuerlichen Verlustabzugs beim Gesellschafter.
Die mittelständische GmbH ist dadurch geprägt, dass ihre Gesellschafter in der Regel vielfältige vertragliche und wirtschaftliche Verflechtungen mit ihrer Gesellschaft haben. Im Falle der GmbH-Insolvenz sind die steuerlichen Auswirkungen je nach der Art der jeweiligen Beziehungen von Gesellschaft und Gesellschafter sehr differenziert zu beurteilen. Auf der Grundlage der in einem vorangegangenen Beitrag (KSI 5/06 S. 173) grundsätzlich unterschiedenen Beziehungsarten konzentriert sich Schwamberger auf die Möglichkeiten des steuerlichen Verlustabzugs beim Gesellschafter.
Praxisforum, Fallstudien, Arbeitshilfen
Prof. Dr. Axel PestkeIm Rahmen des von den Verbänden aufgestellten Servicepakets „BeraterRat Spezialisierung“ bietet sich den Steuerberatern mit der Fortbildung zum Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV) eine attraktive Qualifizierungschance. Auf der Grundlage der Vermittlung umfassenden theoretischen Wissens und entsprechender Praxiserfahrungen können die Fachberater für ihre Mandanten besondere Qualifikationen in die in der Unternehmenspraxis erforderlichen Problemlösungen einbringen.
Jochen Rosenzweig
Als strategischem Ziel kommt hohem Wachstum in vielen Unternehmen eine herausragende Bedeutung zu. Oft werden hierbei wesentliche Risiken eines unkritisch reflektierten Wachstums übersehen. Kommt es dann zum Eintritt einer Unternehmenskrise, sind vielfach Fähigkeiten gefordert, die auf Rückbau und Anpassung der durch unkontrolliertes Wachstum überforderten Strukturen, Prozesse und Steuerungssysteme fokussieren.
Als strategischem Ziel kommt hohem Wachstum in vielen Unternehmen eine herausragende Bedeutung zu. Oft werden hierbei wesentliche Risiken eines unkritisch reflektierten Wachstums übersehen. Kommt es dann zum Eintritt einer Unternehmenskrise, sind vielfach Fähigkeiten gefordert, die auf Rückbau und Anpassung der durch unkontrolliertes Wachstum überforderten Strukturen, Prozesse und Steuerungssysteme fokussieren.
Heinrich Dreyer
Die Prüfung der Schlussrechnung von Insolvenzverwaltern ist eine in der Praxis in mehrfacher Hinsicht nur unvollkommen zu lösende Problematik. Um die Prüfung sachgerecht leisten zu können, bedarf es vielfältiger Qualifikationen, die am besten durch Wirtschaftsprüfer erfüllt werden können.
Die Prüfung der Schlussrechnung von Insolvenzverwaltern ist eine in der Praxis in mehrfacher Hinsicht nur unvollkommen zu lösende Problematik. Um die Prüfung sachgerecht leisten zu können, bedarf es vielfältiger Qualifikationen, die am besten durch Wirtschaftsprüfer erfüllt werden können.
Burkhard Jung
Report, Rechtsprechung, Hinweise
Dr. Gerrit Heublein+++ Überschuldung +++ Haftungsverfolgung gem. § 93 InsO +++ Aufrechnung gegen Masseforderungen +++ Auffüllung eines Vermieterpfandrechts +++ Insolvenzanfechtung von Zahlungen auf Vollstreckungsbescheide +++
+++ Pfändungsfreigrenzen +++ Pfändungsschutz für die Altersvorsorge Selbständiger +++ Entwurf des Rechtsdienstleistungsgesetzes +++ Umsatzsteuer und Beteiligungen +++
+++ Fehlendes Controlling als Insolvenzursache +++ Kapitalsuche mittelständischer Unternehmen +++ Gewerbliche Schutzrechte eröffnen neue Perspektiven auch für Insolvenzverwalter +++ Wirtschaftsentwicklung in Deutschland +++
