Stiftungsvermögen auf Nimmerwiedersehen für die Gläubiger des Stifters?
Zur Anfechtbarkeit von Stiftungseinlagen und Zuwendungen an die Destinatäre
So ehrenswert die Motive für eine Stiftungsgründung durch Unternehmer auch sein mögen für die Gläubiger des Vermögens des Stifters ist der Zugriff insoweit grundsätzlich zunächst einmal verwehrt. Haben Gläubiger unter anfechtungsrechtlichen Gesichtspunkten dennoch Chancen, auf das Stiftungsvermögen zuzugreifen, wenn der Unternehmer in Vermögensverfall gerät?
Seiten 8 - 12
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