Steuerberater in der Insolvenz
Berufsrechtliche Konsequenzen und Chancen
Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und der daraus resultierenden Vermutung des Vermögensverfalls ist die Bestellung eines Steuerberaters (StB) gem. § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG zu widerrufen. Diese Vermutung ist praktisch nur durch Vorlage eines Insolvenz- oder Schuldenbereinigungsplans widerlegbar. Ob nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und
Ankündigung der Restschuldbefreiung (§ 291 Abs. 1 InsO) wieder von geordneten Vermögensverhältnissen auszugehen ist, ist durch den BFH noch nicht geklärt.
Seiten 177 - 180
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