Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung

Steuerberater in der Insolvenz

Berufsrechtliche Konsequenzen und Chancen

Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und der daraus resultierenden Vermutung des Vermögensverfalls ist die Bestellung eines Steuerberaters (StB) gem. § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG zu widerrufen. Diese Vermutung ist praktisch nur durch Vorlage eines Insolvenz- oder Schuldenbereinigungsplans widerlegbar. Ob nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und
Ankündigung der Restschuldbefreiung (§ 291 Abs. 1 InsO) wieder von geordneten Vermögensverhältnissen auszugehen ist, ist durch den BFH noch nicht geklärt.

Seiten 177 - 180

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.KSIdigital.de/KSI.05.2006.177