Pflichten des steuerlichen Beraters bei Erkennung der Insolvenzreife des Mandanten Teil B: Krisenberatung
Während der Krise des Mandantenunternehmens ist der StB einer Vielzahl von Hinweis- und Beratungspflichten ausgesetzt. Bei Unterlassung entstehen leicht Haftungstatbestände bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen. Demgegenüber bietet dieses Beratungsfeld attraktive Möglichkeiten, Honorarpotenziale zu erschließen.
Seiten 8 - 11
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