Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung

Pflichten des steuerlichen Beraters bei Erkennung der Insolvenzreife des Mandanten – Teil B: Krisenberatung

Während der Krise des Mandantenunternehmens ist der StB einer Vielzahl von Hinweis- und Beratungspflichten ausgesetzt. Bei Unterlassung entstehen leicht Haftungstatbestände bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen. Demgegenüber bietet dieses Beratungsfeld attraktive Möglichkeiten, Honorarpotenziale zu erschließen.

Seiten 8 - 11

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.KSIdigital.de/KSI.01.2006.008