Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung

Neues vom Rangrücktritt?

Das BMF-Schreiben vom 8. 9. 2006 zur Passivierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt

Rangrücktrittsvereinbarungen gehören zum Standardrepertoire bei der Beseitigung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung von Gesellschaften. Die Behandlung der subordinierten Verbindlichkeiten im Überschuldungsstatus sowie in der Handels- und Steuerbilanz ist jedoch mit einiger Unsicherheit belastet. Insbesondere die Auswirkungen des § 5 Abs. 2a EStG sind nicht gesichert. Das jüngste BMF-Schreiben vom 8. 9. 2006 nimmt hierzu Stellung.

Seiten 216 - 219

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.KSIdigital.de/KSI.06.2006.216